Hochschulweite Ordnungen und Rahmenvorgaben bei der Gestaltung von Studium und Lehre sorgen für einheitliche und verbindliche Standards.
Rechtlicher Rahmen
Die rechtliche Rahmung erfolgt durch das Niedersächsische Hochschulgesetz, die Niedersächsische Studienakkreditierungsverordnung und die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen für die Lehrkräftebildung.
LQL-Ordnung
Die Ordnung über das Leibniz Qualität in der Lehre Programm (LQL-Ordnung) regelt das Qualitätsmanagement-System Studium und Lehre der LUH. Sie nennt Ziele und Zwecke, Zuständigkeiten und Beteiligungen, Prozesse und Instrumente umfassend und verbindlich.
Die nachfolgende Zusammenfassung bietet einen ersten Überblick in die Inhalte der Ordnung. Sie stellt die Ziele und Zwecke der Abschnitte der LQL-Ordnung kurz dar und skizziert deren Inhalte.
Die Darstellung ist nicht vollständig. Weiterführende Informationen auf Webseiten oder in Dokumenten bieten vertiefte Informationen über diese Lesehilfe hinaus und sind im Text verlinkt.
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Teil 1 – Allgemeines
Teil 1 nennt den Rahmen, in dem das LQL-Programm an der LUH eingebettet ist und welchen Zielen und Zwecken es dient. Er beschreibt den Geltungsbereich der Ordnung, das zugrundeliegende Qualitätsverständnis Lehre der LUH, den rechtlichen Rahmen sowie die grundlegenden Bausteine des LQL-Programms. Basierend auf einem Diskurs über Qualität in der Lehre werden Möglichkeiten und Pflichten der Mitwirkung beschrieben.
Inhalt
Das LQL-Programm ist das universitätsweite Qualitätsmanagementsystem für Studium und Lehre. Es sichert und entwickelt die Qualität der Studienangebote fortlaufend weiter, verankert Evaluation und interne Akkreditierung und stellt geschlossene Qualitätsregelkreise sicher.
Es setzt rechtliche Vorgaben um, verknüpft externe Expertise mit internen Verfahren und unterstützt die strategischen Ziele der LUH in Studium und Lehre.
Es schafft Transparenz über Prozesse, Rollen und Zuständigkeiten und bindet alle Statusgruppen – insbesondere Studierende und Lehrende – in die Qualitätsentwicklung ein.
Geltungsbereich, Prinzipien und Verzahnung der Bausteine: diskursive Qualitätsentwicklung, Monitoring/Evaluation sowie interne Akkreditierung (Studiengangsreview) und Anliegenmanagement.
Qualitätsverständnis: Lehre als Kernaufgabe, Forschungsnähe, Kompetenzorientierung, Diversität und Chancengerechtigkeit; lernende Organisation mit datenbasierter Weiterentwicklung.
Mitwirkung: Beteiligung aller relevanten Gruppen; Förderung der studentischen Beteiligung.
Evaluation des Systems: kontinuierliche interne Reflexion und regelmäßige externe Systemreakkreditierung.
Datenverarbeitung erfolgt nach den Datenschutzregelungen der Ordnung.
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Teil 2 – Beteiligte, Gremien und Zuständigkeiten
Teil 2 erläuterte die Governancestrukturen in Studium und Lehre an der LUH. Er benennt Verantwortlichkeiten und beschreibt das Zusammenspiel zentraler und dezentraler Akteur*innen, damit Qualitätsprozesse wirksam, koordiniert und rechtssicher ablaufen.
Inhalt
Das Präsidium trägt die Gesamtverantwortung. Es entscheidet über die Einrichtung/Änderung/Schließung von Studienangeboten, interne Akkreditierungen (LQL-Siegel), benennt externe Gutachtende, und genehmigt studiengangsbezogene Ordnungen. VPL verantwortet die Weiterentwicklung von Studium, Lehre und QM.
Der Senat beschließt die LQL-Ordnung, nimmt Stellung zu Entscheidungen des Präsidiums zu Studienangeboten und benennt die LQL-Beauftragten (interne Gutachtende).
Der Stiftungsrat genehmigt Master-Zugangs- und Zulassungsordnungen.
Fakultätsräte beschließen Prüfungs- und Zugangsordnungen, nehmen Stellung zur Einrichtung/Änderung/Schließung von Studienangeboten, bestimmen QM-Zirkel und hören die Studienkommissionen zu Entscheidungen zu Studium und Lehre an.
Studienkommissionen & QM-Zirkel beraten zu Qualitätssicherung und Entwicklungsmaßnahmen und bearbeiten regelmäßig Ergebnisse aus LQL-Verfahren. Mindestens 50% ihrer Mitglieder sind Studierende.
Studiendekan*innen sind hauptverantwortlich für den geordneten, qualitätsgesicherten Studien-, Lehr- und Prüfungsbetrieb. Sie erstellen Jahresberichte über Entwicklungen in Studium und Lehre und führen Qualitätssgespräche mit der VPL.
Interne/externe Gutachtende beraten Studiengangsverantwortliche im Studiengangsreview und bewerten die Erfüllung von Qualitätskriterien.
Die Verwaltung und Zentrale Einrichtungen unterstützen die Hochschulleitung und die Fakultäten und nutzen Erkenntnisse aus dem LQL-Programm zur eigenen Angebotsentwicklung.
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Teil 3 – Ausgestaltung des LQL-Programms
Teil 3 beschreibt und regelt die qualitätsentwickelnden und qualitätssichernden Prozesse, aus denen das LQL-Programm besteht: die diskursive Qualitätsentwicklung im Zentrum des LQL-Programms, Instrumente zur Datenerhebung, das interne Akkreditierungsverfahren (Studiengangsvreview) und die Verfahren zum Anbringen von Anregungen und Kritik.
A. Diskursive Qualitätsentwicklung, Rückkopplung und Dokumentation
Diskursive Qualitätsentwicklung meint den institutionalisierten Austausch über Qualität in Studium und Lehre zwischen allen Beteiligten Personen und Einrichtungen. Systematische Rückkopplung von Daten ermöglichen datenbasierten Diskurs und sichern die Prozess- und Ergebnisqualität.
Inhalt
Diskursive Foren auf zentraler und dezentraler Ebene (z. B. Gremien und Arbeitsgemeinschaften) beraten und diskutieren die Entwicklung von Studium und Lehre an der LUH. Sie sichern die Beteiligung von Studierenden.
Jahresberichte der Studiendekan*innen dokumentieren Qualitätssicherung und -entwicklung auf Fakultätsebene. Sie basieren u. a. auf Ergebnissen aus Befragungen, Datenanalysen und Studiengangsreviews und entstehen unter Einbindung der QM-Zirkel.
Der LQL-Jahresbericht berichtet jährlich an Senat und Öffentlichkeit über Verfahren, Ergebnisse und Entwicklungen im LQL-Programm.
Fakultätsgespräche bieten den regelmäßigen Austausch zwischen Präsidium/VPL und den Fakultäten auf Basis von Daten, Berichten und aktuellen Themen.
B. Datengestützte Qualitätsüberprüfung und Datenberichterstattung
Die Instrumente und Verfahren in diesem Abschnitt dienen der Erhebung von Daten entlang des gesamten Studienverlaufs (von der Bewerbung, während des Studiums, bis zum Berufseinstieg). Sie erlauben es bspw. Hürden im Studium und Bedarfe der Studierenden zu identifizieren und daraufhin Verbesserungen im Studienangebot und studienbegleitenden Prozessen einzuleiten. Sie stärken die Studierendenperspektive im LQL-Programm.
Inhalt (Kerninstrumente und -prozesse)
Lehrveranstaltungsbewertung (LVB): Durch die LVB geben Studierende ihren Lehrenden Feedback zur Lehrveranstaltung. Die Ergebnisse der LVB bieten eine Grundlage für den Dialog zwischen Lehrenden und Studierenden und ermöglichen es, Entwicklungspotenziale zu identifizieren. Die LVB wird jährlich in den Lehrveranstaltungen der LUH durchgeführt. Die Verfahren sind quantitativ oder qualitativ und wahren die Anonymität der teilnehmenden Studierenden. Der semesterweise berechnete Lehrqualitätsindex (LQI) gibt Studiendekan*innen über ein Ampelsystem Hinweise auf mögliche Handlungsbedarfe in der Lehrqualität einer Fakultät.
Bewerber*innenbefragung: Die Ergebnisse der jährlichen Befragung der Bewerber*innen bieten Informationen zur Nutzung und Qualität von Informations- und Beratungsangeboten der LUH und geben Einblicke in Entscheidungswege und die Zufriedenheit der Bewerber:innen. Auf dieser Grundlage können Studienangebote der LUH besser beworben und Informationsangebote weiter optimiert werden. Es handelt sich um eine jährliche anonyme Online-Befragung über das Bewerbungsportal.
LUH-Studierendenbefragung: Die Befragung erhebt regelmäßig die Studiensituation und Studienbedingungen der Studierenden an der LUH. Sie fragt nach der Passung von Lern-/Studienbedingungen und Serviceangeboten mit Bedarfen der Studierenden und erfasst Schwierigkeiten der Studierenden sowie diversitätsrelevante Faktoren und Herausforderungen.
Absolvent*innenbefragung: In der Absolvent*innenbefragung bewerten ehemalige Studierende der LUH rückblickend ihr Studium, den Erwerb wichtiger Kompetenz und deren Berufsrelevanz. Die Befragung erlaubt Rückschlüsse auf den Übergang von der Universität in den Beruf, den Berufserfolg und Zufriedenheit von Absolvent*innen mit ihrem Beruf. Die jährliche Befragung erfolgt im Verbund (KOAB) mit weiteren Hochschulen in Deutschland. Das ermöglicht den Vergleich der Ergebnisse mit anderen Hochschulen.
Befragungskoordination: Klärung von Zuständigkeiten und Koordination von fakultätsübergreifenden Befragungen, um zu hohe Befragungsdichte zu vermeiden
Analyse von Studierenden- und Prüfungsdaten: jährlich anonymisierte Studiengangberichte insb. zur Nachfrage, Studierbarkeit, Dauer, Prüfungen und Studienerfolg
Ergebnisberichte und Verwendung (Befragungsergebnisse, Studierendenstatistik): Datenschutzkonforme, adressatengerechte Berichte und Auswertungen auf (Teil-)Studiengangs- und Universitätsebene
C. Studiengangsreview (interne Akkreditierung)
Das Studiengangsreview (kurz Review) ist das LUH-interne Akkreditierungsverfahren für Studiengänge. Es basiert auf den Leitprinzipien guter Lehre der Lehrverfassung und garantiert die regelmäßige, kriteriengeleitete Sicherung der Qualität aller Bachelor- und Masterstudiengänge. Es überprüft externe Anforderungen sowie interne Rahmenvorgaben.
Der Abschnitt in der LQL-Ordnung regelt das gesamte Verfahren vom Turnus und Ablauf, über die Auswahl der Gutachtenden, bis hin zur Entscheidung über die Vergabe des LQL-Siegels und die Umsetzung von Auflagen und Empfehlungen.
D. Anregungen, Kritik und Beschwerden
Für Mitglieder und Angehörige der LUH bestehen niedrigschwellige und vertrauliche Möglichkeiten ihre Anliegen zu Studium und Lehre direkt einzubringen. Dieser Abschnitt beschreibt das bestehende System dezentraler und zentraler Anlaufstellen, deren Ziel die zügige und lösungsorientierte Bearbeitung von Anliegen ist.
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Teil 4 – Datenschutz
Teil 4 legt verbindliche Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des LQL-Programms fest. Die Vorgaben beruhen auf den Kriterien der Datensparsamkeit, Zweckbindung, Sicherheit, Transparenz und Rechtewahrung.
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Teil 5 – Schlussvorschriften
Hier werden die Anpassungsfähigkeit der Ordnung (Änderungen, Erprobungen) und ihr Inkrafttreten geregelt.
Musterordnungen
Die Prüfungsordnungen an der LUH basieren auf Musterprüfungsordnungen, die Regelungen unter Aspekten der Qualitätssicherung harmonisieren. Die Ordnungen sowie die ergänzenden Bestimmungen enthalten klare Regelungen zu Zuständigkeiten, zur Modularisierung der Studiengänge, zu Prüfungen und Prüfungsverfahren, zu Fragen der Anerkennung sowie zu Abschlussarbeiten. Sie berücksichtigen damit externe Vorgaben des Landes Niedersachsen sowie der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates.
Die Musterprüfungsordnungen sowie abgestimmte Verfahrensabläufe und Beratungsprozesse bei der Verabschiedung und Änderung von Ordnungen stellen sicher, dass Qualitätsstandards und verbindliche Rahmenvorgaben eingehalten werden.
Anerkennung & Anrechnung
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen erfolgt nach der Lissabon-Konvention und ist in entsprechenden Regelungen in den Musterprüfungsordnungen verankert. Darüber hinaus unterstützen Orientierungsrahmen die Arbeit der Prüfungsausschüsse.
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30167 Hannover