Zurzeit erfährt § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) besondere Aufmerksamkeit. Hierbei geht es um die elektronische Zurverfügungstellung fremden urheberrechtlichen Materials an Hochschulen. Strittig ist insbesondere, ob und inwiefern eine einzelfallbezogene Abrechnung der Vergütung (pro Student/in pro Nutzungsvorgang) rechtlich geboten, organisatorisch zu bewältigen, fair, wissenschafts- und standortpolitisch sinnvoll ist.
Im Rahmen der Veranstaltung von TIB und LUH werden u.a. die geltenden Rahmenbedingungen des elektronischen Lehrens und Forschens vor dem Hintergrund von § 52a UrhG erörtert, und es wird diskutiert wie im Lehralltag hiermit umgegangen wird. Abgrenzungs- und Einzelfragen werden ebenfalls thematisiert.
Die Veranstaltung beginnt um 8.30 Uhr und endet um 18.00 Uhr.
Interessierte können die Tagung auch per Live-Stream verfolgen.